Die Bestände des Hausrotschwanzes gehen dort zurück, wo im großen Stil energetische Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die zu Brutplatzverlusten führen. Der negative Bestandestrend der Art ist bisher nicht so gravierend wie beim Haussperling oder dem Mauersegler. Es steht aber zu befürchten, dass auch der Hausrotschwanz in wenigen Jahren in der so genannte Vorwarnliste von NRW aufgenommen werden muss.
Der Mauersegler kehrt erst Ende April/Anfang Mai aus seinem Winterquartier in unsere Breiten zurück. Als ursprünglicher Felsbewohner konnte er sich an unseren Gebäuden einen neuen Lebensraum erschließen. Er nutzt horizontale Hohlräume mit kleinen Öffnungen im Dachbereich bzw. an Dachübergängen und unter Dachziegeln als Brutplatz. In der Regel befinden sich mehrere Brutpaare am selben Gebäude bzw. weitere Brutpaare an Nachbarhäusern, da der Mauersegler zur Koloniebildung neigt. Das Mauerseglerpaar zieht nur einmal im Jahr ein bis vier Jungvögel groß, die mit dem flügge werden auch sofort selbstständig sind. Bereits Ende Juli bis Mitte August verlassen die Mauersegler bereits wieder ihre Brutgebiete und ziehen ins afrikanische Winterquartier.
Die Bestände des Mauerseglers nehmen regional unterschiedlich stark ab. Hauptgefährdungsfaktor ist hier der Brutplatzverlust durch Sanierungsmaßnahmen. Bei weiterhin anhaltend negativem Bestandestrend wird eine Aufnahme in die so genannte Vorwarnliste NRW erwogen.
Die Zwergfledermaus bevorzugt, ebenso wie viele andere Fledermausarten, Nischen und Hohlräume an der Außenfassade der Gebäude als Quartierstandort. Unter den „Hausfledermäusen“ ist sie noch am häufigsten verbreitet und ein typischer Bewohner von Dörfern und Großstädten. Ein Zwergfledermausquartier am Haus ist in der Regel nicht das ganze Jahr über belegt, denn Fledermäuse stellen je nach Jahreszeit unterschiedliche Ansprüche an ihre Quartiere. Die klimatischen Anforderungen an ein Sommerquartier unterscheiden sich völlig von denen eines Winterquartiers. Zudem gibt es im Jahresverlauf der Fledermäuse Quartierformen, die nur saisonal genutzt werden (z.B. Paarungsquartiere während der Paarungszeit). Im Gegensatz zu vielen anderen Fledermausarten überwintern Zwergfledermäuse nicht grundsätzlich in unterirdischen Quartieren, sondern können auch in tiefen Spalten und Fugen im Außenmauerwerk den Winter verbringen.
Die Zwergfledermaus wird in der aktuellen Roten Liste NRW (2011) nicht mehr als gefährdet geführt, obwohl sie als Kulturfolger besonders von Sanierungsmaßnahmen betroffen ist. Angesichts einer landesweiten „Sanierungswelle“ ist es fraglich, ob sich dieser Status langfristig halten lässt.
Weitere Gebäudebrüter